Die Rauchmelderpflicht in Hessen! Das Land Hessen führte die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 ein. Anfangs galt diese nur für Neubauten, wurde jedoch im Jahr 2011 erweitert. Bis zum 31.12.2014 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Diese Wohnungen betrifft die Rauchmelderpflicht Hessen:
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Soviele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:
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Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:
Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Qualitätsmindestanforderungen. |
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Wichtige Qualitätsmerkmale sind zudem:
Höhere Qualität bei Rauchmeldern mit „Q“
Zur besseren Verbraucherinformation gibt es jetzt das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend: • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen • Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse • Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
Welche Rauchmelder aktuell das Qualitätszeichen "Q" tragen, erfahren Sie unter www.qualitaetsrauchmelder.de
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