Die Rauchmelderpflicht in Hessen!

Das Land Hessen führte die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 ein.

Anfangs galt diese nur für Neubauten, wurde jedoch im Jahr 2011 erweitert. Bis zum 31.12.2014 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

Diese Wohnungen betrifft die Rauchmelderpflicht Hessen:

  • alle Neubauten und alle Umbauten seit Juni 2005
  • alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor Juni 2005 bestanden haben) müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden

Soviele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:

  • Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.

 

Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
  • Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
  • Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung.
  • Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.

Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Qualitätsmindestanforderungen.

Wichtige Qualitätsmerkmale sind zudem:

  • Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten
  • Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
  • Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
  • Oftmals zusätzliche Schnittstellen z. B. für Funksender

Höhere Qualität bei Rauchmeldern mit „Q“

 

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es jetzt das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

• Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen

• Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse

• Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

 

Welche Rauchmelder aktuell das Qualitätszeichen "Q" tragen, erfahren Sie unter www.qualitaetsrauchmelder.de

 

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